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Qualitätszertifizierung

Institut-Gütesiegel
Digitale Implantologie

Das Institut zertifiziert Zahnarztpraxen, die nachweislich die wissenschaftlichen Qualitätsstandards für digitale Implantologie erfüllen — unabhängig, evidenzbasiert, transparent.

Das Gütesiegel ist kein kommerzielles Produkt. Es ist ein Qualitätsinstrument des gemeinnützigen Forschungsvereins — vergeben ausschließlich nach fachlichen Kriterien.

10
Prüfkriterien
7
Pflichtkriterien
2 J.
Gültigkeitsdauer
100%
Kostenlos für Praxen
FÜR PATIENTEN

Was das Siegel für Patienten bedeutet

Eine Praxis mit Institut-Gütesiegel hat nachgewiesen, dass sie die wissenschaftlichen Qualitätsstandards des Instituts für digitale Implantologie erfüllt. Das bedeutet: 3D-Diagnostik, navigierte Insertion, transparente Kostenaufstellung und aktive Unterstützung bei der Zweitmeinung.

Das Siegel ist keine Behandlungsgarantie und ersetzt keine individuelle Beratung. Es ist ein Orientierungsinstrument für Patienten, die eine evidenzbasierte Praxis suchen.

FÜR PRAXEN

Was das Siegel für Praxen bedeutet

Das Institut-Gütesiegel ist ein unabhängiges Qualitätssignal gegenüber Patienten. Zertifizierte Praxen dürfen das Siegel auf ihrer Website, in Patienteninformationen und in Marketingmaterialien verwenden.

Die Zertifizierung ist kostenlos und wird ausschließlich nach fachlichen Kriterien vergeben. Eine Kooperationsbeziehung mit dem Institut ist keine Voraussetzung.

Kriterienkatalog

Die 10 Prüfkriterien

Der Kriterienkatalog unterscheidet zwischen Pflichtkriterien (alle müssen erfüllt sein) und Qualitätskriterien (mindestens 2 von 3 müssen erfüllt sein).

Pflichtkriterium — alle 7 müssen erfüllt sein
Qualitätskriterium — mind. 2 von 3 müssen erfüllt sein
K1

3D-Diagnostik als Standard

Pflichtkriterium

DVT/CBCT-Diagnostik ist fester Bestandteil des Implantatplanungs-Workflows. Keine Implantatinsertion ohne präoperative 3D-Bildgebung.

K2

Navigierte Implantologie

Pflichtkriterium

Computergestützte Implantatinsertion mit 3D-geplanter chirurgischer Schablone ist für Standardfälle etabliert und dokumentiert.

K3

Dokumentierter digitaler Workflow

Pflichtkriterium

Der vollständige digitale Behandlungspfad (Scan → Planung → Fertigung → Insertion) ist schriftlich dokumentiert und für Patienten nachvollziehbar.

K4

Transparente Kostenaufstellung

Pflichtkriterium

Heilkostenpläne enthalten eine vollständige Positionsaufschlüsselung. Pauschalen ohne Einzelpositionen werden nicht verwendet.

K5

Schriftliche Garantieregelung

Pflichtkriterium

Für Implantate und Suprakonstruktionen existieren klare, schriftliche Garantiebedingungen, die dem Patienten vor Behandlungsbeginn ausgehändigt werden.

K6

Aktive Zweitmeinungsunterstützung

Pflichtkriterium

Die Praxis unterstützt das Recht auf Zweitmeinung aktiv und kommuniziert dies ohne Zeitdruck. Patienten werden nicht zur schnellen Entscheidung gedrängt.

K7

Etabliertes Implantatsystem

Pflichtkriterium

Ausschließlich Implantatsysteme mit dokumentierten Langzeitdaten (≥ 10 Jahre) und CE-Kennzeichnung werden verwendet.

K8

Intraoralscan-Integration

Qualitätskriterium

Digitale Abformung mittels Intraoralscanner ist für prothetische Versorgungen etabliert. Konventionelle Abdrücke nur bei klinischer Indikation.

K9

CAD/CAM-Fertigung

Qualitätskriterium

Prothetische Restaurationen werden überwiegend digital (CAD/CAM) gefertigt. Der Fertigungsprozess ist dokumentiert und qualitätsgesichert.

K10

Strukturierte Nachsorge

Qualitätskriterium

Ein dokumentiertes Nachsorgeprotokoll für Implantatpatienten existiert und wird konsequent umgesetzt (Recall-Intervalle, Periimplantitis-Screening).

Bewerbungsprozess

In 5 Schritten zur Zertifizierung

Der Bewerbungsprozess ist für Praxen kostenlos und vollständig digital. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4–6 Wochen.

01

Selbstauskunft einreichen

Die Praxis füllt den Selbstauskunftsbogen des Instituts aus und beschreibt ihren digitalen Workflow, eingesetzte Systeme und Qualitätssicherungsmaßnahmen.

02

Dokumentenprüfung

Das Institut prüft die eingereichten Unterlagen (Workflow-Dokumentation, Systemangaben, Garantieregelungen) anhand der definierten Kriterien.

03

Fachgespräch

Bei positivem Dokumentenbefund findet ein strukturiertes Fachgespräch zwischen Institut und Praxis statt. Rückfragen werden geklärt.

04

Zertifizierungsentscheid

Das Institut entscheidet auf Basis aller vorliegenden Informationen über die Vergabe des Gütesiegels. Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.

05

Siegel-Vergabe & Listing

Zertifizierte Praxen erhalten das Institut-Gütesiegel zur Verwendung auf ihrer Website und werden im Siegel-Verzeichnis des Instituts gelistet.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Gütesiegel

Bewerbung für das Institut-Gütesiegel

Wenn Ihre Praxis die Qualitätsstandards für digitale Implantologie erfüllt und das unabhängige Institut-Gütesiegel erwerben möchte, nehmen Sie Kontakt auf.

Die Bewerbung ist kostenlos. Das Gütesiegel wird ausschließlich nach fachlichen Kriterien vergeben — unabhängig von Kooperationsbeziehungen.

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