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Patientenleitfaden ca. 8 Min.

Was zahlt die Krankenkasse bei Zahnbehandlungen?

Österreich-spezifischer Überblick: Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung, wo sind die Grenzen und was müssen Patienten selbst zahlen?

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Was zahlt die Krankenkasse bei Zahnbehandlungen? – klinische Darstellung
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Gesetzliche Krankenversicherungen in Österreich

Welche Kassen gibt es und wer ist wo versichert?

ÖGK

Österreichische Gesundheitskasse – für Angestellte, Arbeiter, Pensionisten

ca. 7,4 Mio. Versicherte

BVAEB

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau

ca. 1,2 Mio. Versicherte

SVS

Sozialversicherung der Selbständigen – für Gewerbetreibende, Bauern, Freiberufler

ca. 1,3 Mio. Versicherte

KFA

Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien

ca. 200.000 Versicherte

Wichtig zu wissen

Unser Institut ist eine Wahlarztpraxis. Das bedeutet: Sie bezahlen die Behandlung zunächst selbst und reichen die Rechnung bei Ihrer Kasse zur Teilrefundierung ein. Der Kassenzuschuss für Standardleistungen wird erstattet.

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Kassenleistungen im Überblick

Was die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt – und was nicht

LeistungKasseEigenanteilHinweis
RoutineuntersuchungJa (1x/Jahr)Keiner
RöntgenaufnahmenJaKeiner (Kassenstandard)
Einfache Füllung (Amalgam)JaKeinerKunststoff oft Eigenanteil
ZahnextraktionJaKeiner
WurzelkanalbehandlungBegrenztOft Eigenanteil bei MikroskopKassenstandard ohne Mikroskop
Zahnersatz (Krone, Brücke)TeilzuschussHoch (Kassentarif < Marktpreis)Im HKP ausweisen lassen
Implantat (Titankörper)Nein100%Krone darauf: Kassentarif
KnochenaufbauNein100%
Keramik-/ZirkonkroneTeilzuschuss (Kassentarif)Differenz
BleachingNein100%Reine Privatleistung
Kieferorthopädie (Erwachsene)Nein100%Kinder: begrenzte Kassenleistung

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Volle Kassenleistung

3

Teilzuschuss

3

Keine Kassenleistung

3

Privatleistungen & Eigenanteile

Diese Behandlungen müssen Sie selbst finanzieren

Zahnimplantate (Titankörper)

Keine Kassenleistung in Österreich

Zusatzversicherung oder Ratenzahlung

Knochenaufbau

Keine Kassenleistung

Oft mit Implantat kombiniert finanzierbar

Vollkeramische Versorgungen

Nur Kassentarif für Standardmaterial

Differenz zum Kassentarif selbst zahlen

Veneers

Rein ästhetische Behandlung

100% Eigenanteil

Professionelle Zahnreinigung

Präventionsleistung (nicht Kassenpflicht)

Manche Zusatzversicherungen zahlen

Invisalign/Aligner

Kieferorthopädie für Erwachsene

Zusatzversicherung oder Ratenzahlung

Kassentarif ≠ Marktpreis

Der Kassentarif liegt bei Zahnersatz oft 50–70% unter dem tatsächlichen Marktpreis. Auch wenn die Kasse „Teilzuschuss" gewährt, bleibt ein erheblicher Eigenanteil. Lassen Sie sich dies im Kostenvoranschlag klar ausweisen.

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Zahnzusatzversicherungen in Österreich

Welche Versicherer zahlen Implantate, Keramik & Co.?

VersichererTarifeErstattungWartezeit
UNIQADental Comfort, Dental Plus50–100% je Tarif3–6 Monate
Wiener StädtischeZahnPlus, ZahnPremium60–100% je Tarif6 Monate
GeneraliZahn-Schutz50–80%3 Monate
AllianzDental Care70–100%6 Monate

Vorteile

  • • Bis zu 100% Erstattung für Implantate
  • • Keramik-Versorgungen abgedeckt
  • • Kieferorthopädie oft inklusive
  • • Professionelle Zahnreinigung

Beachten

  • • Wartezeiten (3–6 Monate)
  • • Bereits begonnene Behandlungen ausgeschlossen
  • • Jahreshöchstgrenzen beachten
  • • Gesundheitsprüfung möglich
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Der Heil- und Kostenplan (HKP)

Ihr Recht auf transparente Kostenaufstellung

Das muss Ihr HKP enthalten

Detaillierte Leistungsbeschreibung (Zahn-Nummern, Material)

Kassenanteil und Eigenanteil separat ausgewiesen

Unterschrift des Behandlers

Gültigkeitsdauer (meist 3–6 Monate)

Alternative Behandlungsoptionen (falls vorhanden)

Zahlungsmodalitäten und Ratenzahlung

1.

HKP anfordern

2.

Bei Kasse einreichen

3.

Zuschuss erhalten

6

Praktische Tipps zur Kostenoptimierung

So minimieren Sie Ihren Eigenanteil

Vor Behandlung vergleichen

Holen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein und vergleichen Sie Kassenanteil vs. Eigenanteil.

Frühzeitig versichern

Zahnzusatzversicherung abschließen, BEVOR eine Behandlung geplant oder begonnen wird.

Ratenzahlung nutzen

Viele Praxen bieten zinsfreie Ratenzahlung für größere Behandlungen wie Implantate an.

Steuerlich absetzen

Hohe Zahnarztkosten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

Wir beraten Sie gerne

In unserem Institut erstellen wir transparente Kostenvoranschläge mit klar ausgewiesenem Kassenanteil. Sprechen Sie uns auf Finanzierungsmöglichkeiten an – wir finden gemeinsam eine Lösung.

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Checkliste: Was sollte vorab geklärt sein?

Tippen Sie auf einen Punkt um ihn abzuhaken.

6

Häufige Fragen (FAQ)

Die österreichische gesetzliche Krankenversicherung (ÖGK, BVAEB etc.) übernimmt: Routineuntersuchungen (1x/Jahr), einfache Füllungen (Amalgam/Kunststoff), Röntgenaufnahmen, Zahnextraktionen, Wurzelkanalbehandlungen (begrenzt), Zahnersatz-Kassentarif (Teilzuschuss). Nicht kassenpflichtig: Implantate selbst, Keramik-/Zirkonversorgungen über Kassenstandard, Bleaching, Veneers, Kieferorthopädie (Erwachsene).
Der Kassenzuschuss für Zahnersatz in Österreich beträgt je nach Leistung und Kasse zwischen 50% und 80% des Kassentarifs — nicht des tatsächlichen Rechnungsbetrags. Da der Kassentarif meist deutlich unter dem Marktpreis liegt, ist der effektive Eigenanteil oft hoch. Lassen Sie sich den Kassenzuschuss im HKP ausweisen.
Nein. Das Implantat selbst (Titankörper) ist in Österreich keine Kassenleistung. Die Krone auf dem Implantat wird mit dem gleichen Kassentarif bezuschusst wie herkömmlicher Zahnersatz. Knochenaufbaumaßnahmen sind ebenfalls nicht kassenpflichtig.
Ja. Private Zahnzusatzversicherungen (z.B. UNIQA, Wiener Städtische, Generali) übernehmen je nach Tarif 50–100% der Eigenanteile für Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie. Wichtig: Abschluss vor Behandlungsbeginn, Wartezeiten beachten (meist 3–6 Monate).

Klinischer Partner

Beratungsgespräch bei Smile4Life

Für klinische Einschätzung Ihrer individuellen Situation — in Wien, 1010.

Zur Praxis

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle zahnärztliche Beratung durch einen approbierten Zahnarzt oder Facharzt. Das Institut für Implantologie und digitale Zahnmedizin Wien ist eine gemeinnützige, unabhängige Wissenschaftsplattform — kein Behandlungsbetrieb. Alle Angaben entsprechen dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Literatur; individuelle Behandlungsentscheidungen müssen stets mit einem approbierten Zahnarzt getroffen werden.

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