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Patientenaufklärung

Zahnimplantat bei Herzinsuffizienz und Herzschrittmacher

Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörungen und implantierte Schrittmacher oder Defibrillatoren (ICD) sind eigenständige Risikofaktoren in der.

12 Min. Lesezeit|IIDZ Wien – Wissenschaftliche Redaktion
zahnimplantat-herzinsuffizienz-herzschrittmacher Wien – Institut für Implantologie und digitale Zahnmedizin Wien

Das Wichtigste in Kürze

  • Herzpatienten werden in 3 Risikoklassen eingeteilt, die bestimmen, ob Implantate möglich sind.
  • Antikoagulantien wie Marcumar nicht absetzen: Weiterführen bei INR 2,0–3,5 ist leitlinienkonform.
  • Blutverdünner (NOAKs) nur 12–24 Stunden vor der OP pausieren – kein Bridging erforderlich.
  • Bei Herzschrittmacher ist eine kardiologische Freigabe vor jedem Implantateingriff Pflicht.
  • Dekompensierte Herzinsuffizienz (NYHA IV) gilt als Kontraindikation bis zur kardiologischen Stabilisierung.

1. Kardiovaskuläres Risikoprofil bei der Implantatplanung

Die Europäische Gesellschaft für Kardiologie (ESC) und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) unterscheiden bei Herzpatienten drei Risikoklassen, die direkt die Implantatindikation und das operative Protokoll bestimmen:

RisikoklasseBeispieleImplantat-IndikationBesonderheiten
NiedrigStabile KHK, kontrollierte Hypertonie, kompensierte Herzinsuffizienz (NYHA I–II)Möglich mit angepasstem ProtokollAntikoagulation-Management, kardiologische Freigabe empfohlen
MittelHerzinsuffizienz NYHA III, Herzschrittmacher, nicht-kritische KlappenerkrankungenMöglich nach OptimierungPflicht: kardiologische Freigabe, Schrittmacher-Protokoll, Endokarditis-Prophylaxe prüfen
HochDekompensierte Herzinsuffizienz (NYHA IV), frischer Herzinfarkt (< 6 Monate), kritische Aortenstenose, ICD mit rezidivierenden EntladungenKontraindiziert bis zur StabilisierungImplantatplanung erst nach kardiologischer Stabilisierung und Freigabe

Die digitale Implantatplanung beginnt beim IIDZ Wien mit der Erfassung des vollständigen kardiologischen Status — einschließlich aktueller Medikation, letztem Kardiologie-Bericht und Schrittmacher-Typ (Hersteller, Modell, Programmierung). Diese Daten fließen direkt in die CBCT-gestützte 3D-Planung ein und bestimmen, welche chirurgischen Instrumente und welches Anästhesieverfahren eingesetzt werden.

2. Antikoagulation und Implantatoperation: Bridging oder Weiterführen?

Die Frage, ob Antikoagulantien vor einer Implantatoperation abgesetzt werden sollen, ist klinisch entschieden: Absetzen erhöht das thromboembolische Risiko stärker als das Blutungsrisiko unter Antikoagulation. Die aktuelle Leitlinienlage (ESC 2022, S3-Leitlinie Antikoagulation DGZMK 2021) empfiehlt für elektive dentoalveoläre Eingriffe bei den meisten Patienten die Weiterführung der Antikoagulation.

WirkstoffKlasseEmpfehlung bei Implantat-OPMonitoring
Phenprocoumon (Marcumar)Vitamin-K-AntagonistWeiterführen bei INR 2,0–3,5; lokale HämostaseINR-Kontrolle am OP-Tag
Rivaroxaban, Apixaban, DabigatranNOAKEinnahme am OP-Tag auslassen (12–24 h Pause je nach Substanz); kein Bridging nötigNierenfunktion (eGFR) prüfen
ASS 100 mgThrombozytenaggregationshemmerWeiterführen; kein relevantes Blutungsrisiko bei Implantat-OP
Duale Plättchenhemmung (ASS + Clopidogrel)DAPTKardiologische Rücksprache obligat; in der Regel Weiterführen; lokale Hämostase verstärkenKardiologische Freigabe

Im digitalen Workflow des IIDZ Wien wird die Antikoagulationsklasse bereits in der Planungsphase erfasst. Die geführte Implantologie (Guided Surgery) mit individuell gefertigter Bohrschablone minimiert das Weichteiltrauma und damit das Blutungsrisiko — ein direkter Vorteil für antikoagulierte Patienten gegenüber konventioneller Freihand-Chirurgie.

3. Endokarditis-Prophylaxe: Wann ist sie bei Implantat-OPs obligat?

Die Endokarditis-Prophylaxe ist nicht für alle Herzpatienten, sondern nur für Hochrisiko-Patienten mit spezifischen Herzerkrankungen indiziert. Die ESC-Leitlinie 2023 definiert drei Hochrisiko-Gruppen, bei denen eine antibiotische Prophylaxe vor Implantat-OPs mit Schleimhautdurchtrennung obligat ist:

Hochrisiko-Gruppen (ESC 2023) — Prophylaxe obligat:

  • Zustand nach Endokarditis
  • Zyanotische angeborene Herzfehler (nicht korrigiert oder mit Residualdefekt)
  • Klappenersatz (mechanisch oder biologisch) und Klappenrekonstruktion mit Fremdmaterial

Standard: Amoxicillin 2 g oral 30–60 min vor dem Eingriff; bei Penicillin-Allergie: Clindamycin 600 mg oral.

Herzschrittmacher und ICD allein begründen keine Endokarditis-Prophylaxe. Patienten mit Herzschrittmacher ohne begleitende Klappenerkrankung oder Endokarditis-Anamnese erhalten keine prophylaktische Antibiose vor Implantat-OPs — ein häufiges Missverständnis in der Praxis.

4. Herzschrittmacher, ICD und elektromagnetische Interferenz bei der Implantat-OP

Implantierte Herzschrittmacher und Defibrillatoren (ICD) reagieren auf elektromagnetische Felder. Elektrochirurgische Geräte, die in der Implantologie eingesetzt werden, können diese Interferenz erzeugen — mit potenziell lebensbedrohlichen Folgen:

GerätInterferenzrisikoEmpfehlung bei Schrittmacher/ICD
Monopolarer ElektrokauterHochKontraindiziert bei Schrittmacher/ICD
Bipolarer ElektrokauterGeringEinsatz möglich; Elektroden nah beieinander halten
Piezo-Chirurgie (monopolar)Gering bis mittelBipolarer Modus bevorzugen; Rücksprache mit Kardiologen
Laser (Er:YAG, Diodenlaser)MinimalSicher einsetzbar
Implantiermotor (rotierend)MinimalSicher einsetzbar

Das IIDZ Wien setzt bei Schrittmacher- und ICD-Patienten ausschließlich Instrumente mit nachgewiesener elektromagnetischer Verträglichkeit ein. Die Guided-Surgery-Bohrschablone reduziert zusätzlich die Operationszeit und damit die Gesamtexposition gegenüber chirurgischen Geräten.

Wichtig: Bei ICD-Patienten sollte vor elektiven Eingriffen in Rücksprache mit dem Kardiologen geprüft werden, ob der ICD temporär auf "Sensing-only"-Modus umgestellt werden kann. Dies verhindert eine versehentliche Schockabgabe durch Artefakte. Die Umprogrammierung muss durch den Kardiologen erfolgen und direkt nach dem Eingriff rückgängig gemacht werden.

5. Das digitale 6-Stufen-Protokoll des IIDZ Wien für Herzpatienten

Das IIDZ Wien hat ein standardisiertes digitales Protokoll entwickelt, das die spezifischen Anforderungen von Herzpatienten in jeden Schritt der Implantatplanung und -durchführung integriert:

1

Kardiologisches Screening und Risikoklassifikation

Digitale Erfassung des vollständigen kardiologischen Status: Diagnosen, Medikation (inkl. Antikoagulantien, Antiarrhythmika), Schrittmacher-/ICD-Typ (Hersteller, Modell, Implantationsdatum, letzte Kontrolle). Risikoklassifikation nach ESC-Schema.

2

CBCT-Diagnostik und 3D-Planung mit Knochenqualitäts-Analyse

Niedrigdosis-CBCT mit digitaler Knochendichtemessung (Hounsfield-Einheiten). Bei Herzpatienten mit reduzierter Knochenqualität (häufig unter Langzeit-Diuretika oder bei Herzinsuffizienz) wird die Implantatposition und -länge entsprechend angepasst.

3

Kardiologische Freigabe und Antikoagulations-Management

Standardisiertes Freigabe-Formular für den Kardiologen mit allen relevanten Informationen (Eingriff, Dauer, geplante Instrumente, Anästhesieverfahren). Antikoagulations-Protokoll nach aktueller Leitlinie.

4

Guided Surgery — Bohrschablone aus dem digitalen Workflow

CAD/CAM-gefertigte Bohrschablone auf Basis der 3D-Planung. Minimiert Operationszeit, Weichteiltrauma und Blutungsrisiko — besonders relevant für antikoagulierte Patienten. Kein monopolarer Elektrokauter; bei Bedarf bipolarer Modus oder Laser.

5

Perioperatives Monitoring und Notfallprotokoll

Kontinuierliche Pulsoxymetrie und EKG-Monitoring während der OP. Notfallprotokoll für Schrittmacher-Inhibition und ICD-Fehlfunktion liegt vor. Defibrillator im Behandlungsraum verfügbar.

6

Digitale Nachsorge mit verkürzten Kontrollintervallen

Engmaschigere Recall-Intervalle (3 statt 6 Monate) im ersten Jahr. Digitale Periimplantitis-Früherkennung per standardisierter Sondierungstiefenmessung. Koordination mit dem Kardiologen bei Auffälligkeiten.

6. Implantat-Erfolgsraten bei Herzpatienten: Was sagt die aktuelle Studienlage?

Die Datenlage zu Implantat-Erfolgsraten bei kardiovaskulären Erkrankungen ist differenziert. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Herzinsuffizienz als isoliertem Risikofaktor und der Kombination mit weiteren systemischen Erkrankungen:

Patientengruppe5-Jahres-Überlebensrate ImplantatHauptrisikoQuelle
Gesunde Kontrollgruppe97–98 %Cochrane 2019
Kontrollierte KHK, stabile Herzinsuffizienz (NYHA I–II)94–96 %Periimplantitis (erhöhtes Blutungsrisiko)Chrcanovic et al. 2022
Herzinsuffizienz NYHA III + Antikoagulation89–93 %Wundheilungsstörung, PeriimplantitisSchimmel et al. 2021
Herzschrittmacher (ohne weitere Komorbiditäten)95–97 %Kein spezifisches Implantat-RisikoRomanos et al. 2020

Herzschrittmacher allein reduzieren die Implantat-Erfolgsrate nicht signifikant. Das Risikoprofil wird primär durch die begleitende Herzinsuffizienz, die Antikoagulation und eventuelle Komorbiditäten (Diabetes, Osteoporose) bestimmt — nicht durch das Schrittmacher-Implantat selbst.

Fazit: Herzpatienten können Implantate erhalten — mit dem richtigen Protokoll

Herzinsuffizienz und Herzschrittmacher sind keine generellen Kontraindikationen für Zahnimplantate. Entscheidend ist die systematische Risikoklassifikation, das korrekte Antikoagulations-Management, die Endokarditis-Prophylaxe bei Hochrisiko-Patienten und der Verzicht auf monopolare Elektrochirurgie. Das digitale Protokoll des IIDZ Wien — von der CBCT-Planung über die CAD/CAM-Bohrschablone bis zur engmaschigen digitalen Nachsorge — minimiert die operativen Risiken und ermöglicht auch kardiovaskulär kompromittierten Patienten eine sichere Implantatversorgung.

II

IIDZ Wien – Wissenschaftliche Redaktion

Wissenschaftliche Redaktion

Tags:HerzinsuffizienzHerzschrittmacherICDAntikoagulationEndokarditisImplantat

Hinweis: Diese Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle zahnärztliche Beratung. Das Institut für Implantologie und digitale Zahnmedizin Wien ist eine gemeinnützige, unabhängige Wissenschaftsplattform — kein Behandlungsbetrieb. Alle Angaben entsprechen dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Literatur; individuelle Behandlungsentscheidungen müssen stets mit einem approbierten Zahnarzt oder Facharzt getroffen werden.

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